Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Leistungserbringung der Palary GmbH, Propststr. 8,
10178 Berlin (im Folgenden „Palary“) gegenüber dem jeweiligen Vertragspartner (im Folgenden „Partner“) betreffend die bei Palary
beauftragten Dienstleistungen und damit verbundenen Nebenleistungen.
§ 1 Leistung und Umfang
(1) Palary bietet verschiedene Produkte an. Dieser Rahmenvertrag gilt für sämtliche Produkte, soweit nichts anderes bestimmt ist.
(2) Für die einzelnen Produkte gelten zusätzlich die produktspezifischen AGB sobald und sofern die respektiven Produkte benutzt werden:
(3) Sofern und soweit die produktspezifischen AGB Anwendung finden, haben diese Vorrang vor diesen AGB.
(4) Palary ist berechtigt, sich bei der Erfüllung einzelner oder sämtlicher vertraglicher oder gesetzlicher Verpflichtungen ganz oder teilweise sorgfältig ausgesuchter und überwachter Erfüllungsgehilfen oder sonstigen Partnern zu bedienen. Sofern dies geschieht, werden diese Erfüllungsgehilfen oder Partner nicht Vertragspartner des Partners.
§ 2 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(2) Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung ist in Textform (§ 126b BGB) zu erklären. Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Durch die Kündigung dieses Vertrags werden sämtliche produktspezifischen AGB nach § 1 Absatz (2) ebenfalls gekündigt, soweit nichts anderes vereinbart ist.
§ 3 Zahlungsbedingungen
(1) Für die für die Leistungen von Palary berechneten Preise schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung in den produktspezifischen AGB nach § 1 Absatz (2) oder auf den Webseiten von Palary.
(2) Sämtliche Preise sind, soweit nicht anders vereinbart, ohne Abzug sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
(3) Die Zahlung der Rechnung erfolgt durch Überweisung auf ein Geschäftskonto von Palary oder durch Lastschrift zu Gunsten von Palary oder weitere von Palary aufgeführten Zahlarten. Zahlungsarten wie Guthaben oder Abtretung von Forderungen an Dritte werden nicht akzeptiert.
(4) Kommt der Partner in Zahlungsverzug, so ist Palary berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Falls Palary in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist Palary berechtigt, diesen geltend zu machen.
(5) Aufrechnungsrechte stehen dem Partner nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Palary anerkannt worden sind.
(6) Der Partner ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes insoweit befugt, als dass sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
(8) Die von Palary berechneten Preise verstehen sich rein netto, zuzüglich der jeweils aktuell gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer – sofern nicht anders ausgewiesen.
§ 4 Haftung und Gewährleistung
(1) Der Partner stellt Palary von etwaigen Ansprüchen Dritter frei, die wegen Verletzung von Rechten Dritter oder gesetz- oder vertragswidrigen Verhaltens des Partners oder dessen Gehilfen gegen Palary geltend gemacht werden. Dies umfasst auch die Übernahme der erforderlichen Rechtsverfolgungskosten. In diesem Zusammenhang weisen wir insbesondere auf die Pflichten des Partners nach § 6 hin.
(2) Palary haftet nur für Schäden, die von Palary, seinen gesetzlichen Vertretern, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden sind. Es sei denn, es handelt sich um eine vertragswesentliche Pflicht. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Dies gilt sowohl für vertragliche als auch für außervertragliche Ansprüche. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und im Falle einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person bleibt unberührt.
(3) Erfolgte die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung von Palary der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt, maximal aber auf die im jeweiligen Vertragsjahr vom Kunden erhaltenen Beträge.
§ 5 Pflichten des Partners / Mitwirkung
(1) Der Partner ist verpflichtet, das mit Palary vereinbarte Honorar unverzüglich zu bezahlen.
(2) Der Partner stellt Palary alle für die Durchführung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Unterlagen, Informationen und Materialien vor oder während des Onboarding-Prozesses zur Verfügung. Hierbei hat der Partner sicherzustellen, dass die übermittelten Unterlagen, Informationen und Materialien zutreffen und frei von Fehlern sind. Eine Haftung von Palary auf Grund der Verarbeitung etwaiger fehlerhafter Informationen, Unterlagen oder Materialien ist ausgeschlossen.
(3) Der Partner sichert nach bestem Wissen zu, dass (a) er befugt ist, diese Vereinbarung einzugehen, (b) alle zur Verfügung gestellten Materialien, Informationen und Unterlagen frei von Lasten, Rechten oder Interessen Dritter sind, sowie geeignet für die Einbindung in alle Produkte, (c) die Informationen weder Viren, Spyware oder andere schädliche Quellcodes oder Materialien enthalten und frei von Fehlern oder Daten Ungenauigkeiten sind, (d) er alle Inhalte, Zustimmungen, Genehmigungen, Zulassungen und Freistellungen erhalten hat und aufrechterhalten wird, die nötig sind, um die Verpflichtungen dieser Vereinbarung zu erfüllen, (e) die Ausübung seiner Verpflichtungen keine Rechte Dritter verletzt, insbesondere Rechte aus geistigem Eigentum, oder seinen bestehenden Verpflichtungen oder Vereinbarungen widerspricht oder diese behindert, (f) die Informationen in keiner Weise rechtswidrig, belästigend, obszön, pornografisch, Gewalt verherrlichend, jugendgefährdend oder in sonstiger Weise unangemessen sind oder Rechte Dritter verletzen.
(4) Im Falle einer Verletzung vorstehender Pflichten hat der Partner Palary von allen Ansprüchen Dritter, die auf dieser Pflichtverletzung beruhen, sowie von den Kosten, die auf Grund der Geltendmachung der Ansprüche Dritter, insbesondere Rechtsberatungskosten, entstehen, freizustellen, sofern der Partner nicht nachweisen kann, dass Palary die Rechtsverletzung vollständig oder teilweise zu vertreten hat.
(5) Die Parteien werden sich unverzüglich unterrichten, sobald sie von einem solchen Anspruch Kenntnis erlangen. Wenn der Partner, Palary einem solchen Anspruch gegenübersteht, oder wenn der Partner denkt, die Informationen könnten Rechte Dritter aus geistigem Eigentum verletzen, soll der Partner sofort nach Kenntniserlangung auf seine Kosten (a) das Nutzungsrecht an den Informationen für Palary und seine Partnerunternehmen beschaffen, oder (b) die betroffenen Daten löschen, ersetzen oder verändern, so dass sie keine Rechte mehr verletzen.
§ 6 Leistungsbedingungen
(1) Palary haftet nicht für Verzögerungen, die bei sorgfältiger Betriebsführung nicht vermeidbar sind, insbesondere nicht für unvorhersehbare Verzögerungen wegen höherer Gewalt, technischer Störungen wie unverschuldetem Geräteausfall oder Arbeitskämpfen.
(2) Die allgemeinen Haftungsbeschränkungen bleiben hiervon unberührt.
§ 7 Netzwerk-Ausnahme
Das Angebot von Netzwerk-Guthaben von Palary entspricht der Bereichsausnahme „begrenztes Netz“ im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 10 a) Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG).
§ 8 Netzwerk-Guthaben
(1) Bei Netzwerk-Guthaben kann ein Endkunde das Guthaben bei allen Anbietern, die einem Netzwerk angehören (jeder Anbieter auch eine „Ausgabestelle“ und eine „Akzeptanzstelle“), einlösen (sog. „open loop“ System).
(2) Jedes Guthaben verfügt über einen einzigartigen QR-Code und eine einzigartige Guthabennummer. Netzwerk-Guthaben verfügen über einen PIN. Das Guthaben kann auf drei Weisen eingelöst werden: (a) Vorlage des QR Codes, (b) Zahlung per App (c) Zahlung über eine Debitkarte. Die Netzwerk-Guthaben
(3) Mit dem Netzwerk-Guthaben kann bei allen teilnehmenden Akzeptanzstellen, die in der Regel durch eine Markierung im Eingangsbereich erkennbar sind und über eine Debitkarte zusätzlich bei allen Mastercard-Akzeptanzstellen und auf der Online-Plattform oder der mobilen App stets aktuell aufgeführt werden, bargeldlos bezahlt werden. Dabei wird der entsprechende Betrag centgenau vom Guthaben des Netzwerk-Guthabens abgebucht. Befindet sich auf dem Netzwerk-Guthaben ein (Rest-)Betrag, der nicht zur Begleichung der vollständigen Zahlungsverpflichtung gegenüber der Akzeptanzstelle ausreicht, steht es der Akzeptanzstelle frei, die Zahlung mit dem Netzwerk-Guthaben zurückweisen und zu verlangen, dass die Bezahlung des vollen Betrages mit einem einheitlichen Zahlungsmittel zu erfolgen hat.
(12) Beim Einsatz des Netzwerk-Guthaben als Zahlungsmittel bleibt dennoch die Akzeptanzstelle alleiniger Vertragspartner des Endkunden. Palary übernimmt keinerlei Haftung oder Verantwortung für die Waren und/oder Dienstleistungen der Akzeptanzstellen. Palary haftet gegenüber dem Endkunden demnach nur für die Möglichkeit des Einlösens bei den teilnehmenden Akzeptanzstellen, d.h. dass diese bei Vorlage eines gültigen Guthabens dieses als Zahlungsmittel für angebotene Waren oder Dienstleistungen akzeptieren.
Palary haftet weiter nicht dafür, dass eine bestimmte Akzeptanzstelle zum Zeitpunkt der Einlösung noch Teilnehmer des Guthabennetzwerkes ist.
(13) Das Guthaben auf dem Netzwerk-Guthaben kann auf der Online-Plattform oder durch scannen des QR-Codes mit der zugehörigen mobilen App abgefragt werden. Dafür ist jeweils die Eingabe der PIN erforderlich.
(14) Netzwerk-Guthaben sind anonym und wie Bargeld zu verwahren und behandeln. Das Risiko bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung trägt allein der Endkunde. Palary kann in diesen Fällen keinen Ersatz leisten.
(15) Das Netzwerk-Guthaben wird als Zahlungsmittel eingesetzt und daher sind wir dazu verpflichtet, den Endkunden folgende Informationen zu Zahlungsdienstleistungen zu geben: Herausgeber des Netzwerk-Guthaben ist die Palary GmbH mit Sitz in Berlin und der Adresse Propststr. 8, 10178 Berlin. Wir sind eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) nach deutschem Recht. Der Sitz des zuständigen Gerichts ist Berlin. Wir sind im Handelsregister unter der Nummer HRB 218080 eingetragen. Wir sind postalisch oder über E-Mail unter support@regionalhero.com zu erreichen.
(16) Gemäß Art. 248 § 4 EGBGB kann während der Gültigkeit des Guthabens jederzeit die Übermittlung der Vertragsbedingungen in Textform eingefordert werden. Diese Informationen erhalten Sie auf Anfrage von uns postalisch oder per E-Mail.
§ 9 Datenschutz
Es gelten die Datenschutzbestimmungen.
§ 10 Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
(1) Sämtliche Verträge und Geschäfte zwischen Palary und dem Partner unterliegen ausschließlich deutschem Recht, mit Ausnahme der Vorschriften des deutschen Rechts, die auf anderes Recht verweisen.
(2) Erfüllungsort ist der Sitz von Palary, aktuell Berlin.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und auf o.g. Verträgen und Geschäften, sowie sämtlicher sich zwischen den Parteien (Palary und Vollkaufleuten, sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts) ergebenden Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder Beendigung der Geschäftsbeziehung, ist Berlin. Palary kann Klagen auch am Wohn- oder Geschäftsort des Kunden erheben.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Bei einem Verstoß des Partners gegen eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist Palary zur sofortigen, fristlosen Kündigung berechtigt.
(2) Palary ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Partner rechtzeitig mitgeteilt. Widerspricht der Partner nicht innerhalb von zwei Wochen ab Versand der abgeänderten AGB, gelten die Änderungen als genehmigt.
(3) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung möglichst nahe kommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmungen gekannt hätten.
(4) Palary behält sich das Recht vor, Änderungen der AGB vorzunehmen, wenn und soweit unvorhersehbare Entwicklungen, der Palary nicht veranlasst und auf die er keinen Einfluss hat, dies erforderlich machen und die bei Vertragsschluss bestehende Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses nicht bedeutend gestört wird. Nicht von dem Änderungsrecht umfasst sind wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses, wie Art und Umfang des vereinbarten Produkts, Vertragslaufzeit und Kündigung.